Politik/Wirtschaft/Kommunen/Bonn
Von NeueNachricht veröffentlicht am 20/05/2010 - 2 Kommentar(e)
Bonn - Nach mehrheitlichem Ratsbeschluss und einer entsprechenden Dringlichkeitsentscheidung hat Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch die Änderung der Sondernutzungssatzung unterzeichnet, nach der Kamerafahrten für „Google-Street-View" ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. „Auch mit Blick auf die aktuellen skandalösen Vorgänge um Google verbitte ich mir zurzeit Befahrungen in Bonn", kritisiert Stadtdirektor Volker Kregel in einer Presseverlautbarung. Zudem fordert Kregel den Bund auf, ganz kurzfristig klare datenschutzrechtliche Regelungen zu Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Die Pressesprecherin konnte auf Anfrage von NeueNachricht nicht sagen, wie viele „Ergänzungskilometer" Google noch abfahren muss und wie hoch die Gebühreneinnahmen ausfallen werden. Auch konnte sie nicht erläutern, ob denn diese Regelung generell für kommerzielle Bildaufnahmen gilt. „Denn auch in meiner Bildberichterstattung kommt es vor, dass ich Straßenzüge in Bonn aufnehme. Wo ist der Unterschied zu Google", fragt Gunnar Sohn, Chefredakteur des Bonner Magazins NeueNachicht in seinem „Ich sag mal"-Blog.
Der Hinweis auf die jüngsten Enthüllungen zum Datenskandal von Google könne nicht als Grund für eine Satzungsänderung herangezogen werden. „Hier wird durch die kalte Küche ein neuer Paragraf zur Gebührenabzocke ins Amtsblatt gehoben, um die Kassen klingeln zu lassen. Und das sich die Satzungsänderung aus rechtlichen Gründen nicht nur gegen Google richten kann, belegt der konkrete Beschluss des Rates der Stadt Bonn, der mittlerweile im Amtsblatt erschienen und somit gültig ist: „An Paragraf 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgender Satz 3 angehangen: Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden. Art der Sondernutzung: Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen/fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung. Bemessungseinheit: Angefangener Kilometer Gemeindestraße. Gebühr: 20 Euro je angef. Km. Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden", so die Veröffentlichung im Bonner Amtsblatt.
„Ich halte das schlichtweg für einen Treppenwitz. Es wundert mich nicht, dass die Stadt Bonn hier den Trendsetter und Trittbrettfahrer spielt, in einer Zeit, wo sich Google aus berechtigten Gründen kritische Fragen gefallen lassen muss. Auch bei der Knöllchen-Jagd spielt die Bundesstadt eine unrühmliche Rolle, wie ich mehrfach berichtet habe", moniert Sohn.
Bei der Änderung der Satzung gehe es nicht um das skandalöse Absaugen von WLAN-Anschlüssen und E-Mail-Daten, wie es der Stadtdirektor in der Pressemitteilung insinuierte. „Es geht um die fotografische Darstellung der Straßenzüge - also um das Kernprojekt von Google. Und wo ist der Unterschied zu einem Journalisten, der ebenfalls aus kommerziellen Gründen öffentliches Straßenland aufnimmt, wie ich es heute Vormittag getan habe. Die Ahnungslosigkeit der von mir befragten Pressesprecherin spricht Bände und das Verhalten der Stadthäuptlinge ist anmaßend. Ich habe niemanden das Mandat erteilt, für mich das Kindermädchen zu spielen. Die bestehende Rechtslage gibt eine ausreichende Grundlage für eine Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Ich halte das Vorgehen der Stadt schlichtweg für rechtswidrig", führt Sohn weiter aus. Ähnlich sehen es wohl die Juristen des Städte- und Gemeindebundes. „Nach dem Datenschutzskandal von Google entwickelt sich nun ein Gebührenskandal der Kommunen. Bonn wird kein Einzelfall bleiben", resümiert Sohn in seinem Blog.
Bei den Stadtoberen knallen so langsam die Sicherungen durch.
Erstellt von Harald, 21/05/2010 3:33pm (vor 3 Jahre)
Das kommerzielle genutzte Foto habe ich auf meiner Fahrt mit dem Fahrrad aufgenommen. Also erfüllt es den Tatbestand "Befahren der Gemeindestraße". Es handelt sich um die Ettighoffer Str. - dürften ungefähr 30 Meter sein - wie hoch fällt denn jetzt der Gebührenbescheid aus?
Erstellt von gsohn, 20/05/2010 7:17pm (vor 3 Jahre)
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