Medien/Pressefreiheit

Neuer Abmahn-Skandal: Zeche Zollverein missachtet Panoramafreiheit - Subventionen kassieren und jetzt Geld verlangen für Fotos

Von Gunnar Sohn veröffentlicht am 21/07/2010 - 1 Kommentar(e)

Berlin/Essen - Der Deutsche Journalisten Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.

"Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische Kulturhauptstadt Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten", betonte die stellvertretende DJV Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. "Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten", so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.

Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei. "Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht werden!"

Der Zollverein hat in einer Stellungnahme reagiert: Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern aufgenommen werden, nutzen. "Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt. Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: 'Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein'. Fotogenehmigungen für redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen oder die Bilder zu redaktionellen Zwecken an Tageszeitungen verkaufen", so der Zollverein. 

Kommentar: Mit Verlaub, dass ist doch wohl ein Witz, lieber Zollverein. Aufnahmen ohne Hilfsmittel wie Leitern. Wie soll das denn im Nachgang noch festgestellt werden, ob meine Fotos mit Hilfsmitteln aufgenommen wurden? Die obigen Fotos habe ich als akkreditierter Journalist während eines Konzerts gemacht - die Abmahnungen kann sich der Zollverein also sparen!

Siehe auch:

Jetzt reicht es: Bonner Stadtverwaltung agitiert mit Muster-Widersprüchen gegen Google.

 

 

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Kommentare

  • In der logischen Konsequenz der seit 1989 ungebremsten Übertragung von Bürgerrechten auf Unternehmen, Organisationen und Nationalstaaten (z.B. die Umdrehung der Unschuldsvermutung bei der Telefondatenspeicherung, der a priorischen Abgabe des Fingerabdrucks, beides OHNE jedweden Tatverdacht, etc.) ist es angesichts der zunehmenden Publikationsfreiheit des Individuums kein Wunder, auch die über Jahrhunderte erkämpften persönlichen Rechte an geistigen Werken wie z.B. Fotos, aber auch Webseiten, Texten, Bildern etc. auf Unternehmen und Organisation zu übertragen.

    Dabei gehen nach meiner Erfahrung insbesondere mittelständische und größere Unternehmen mit einer die Dienstleisterexsitenz bedrohenden Rücksichtslosigkeit vor, gegen die es nicht nur meines Erachtens wenn nicht gesellschaftlichen, so zumindest professionellen Widerstand zu organisieren gilt.

    Aus meinem eigenen Kundenkreis nur zwei typische Beispiele:

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    Und was kann ich dagegen machen? Nichts, ausser auf Honorierung meiner Urheberrechte zu klagen... das wird Laune machen!

    Erstellt von Sebastian Paulke, 24/07/2010 2:37pm (vor 2 Jahre)

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