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Müllgebühren-Logik der Kommunen versus Ökologie: Der Streit um die Auslegung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Von Gunnar Sohn veröffentlicht am 02/11/2011 - Keine Kommentare

Berlin/Bonn - Nach Ansicht des FDP-Umweltpolitikers Horst Meierhofer könnte eine neutrale Stelle zukünftig für die Ausschreibungen zur erweiterten Wertstoffsammlung zuständig sein. Das berichtet der Fachdienst Euwid. So solle ein möglichst fairer Wettbewerb zwischen Kommunen und privaten Entsorgern sichergestellt werden.

Meierhofer kritisierte in diesem Zusammenhang heftig eine Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), die weiterhin die Entscheidungshoheit über die künftige Wertstofferfassung bei den Kommunen verlangen. „Die Entscheidungshoheit über die Art und Weise der Wertstofferfassung liegt nicht automatisch bei den Kommunen“, so Meierhofer.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte erklärt, möglichst rasch eine erweiterte Wertstoffsammlung in Deutschland einführen zu wollen. Wer denn Zugriff bekommen soll, regelt die im Bundestag beschlossenen Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht. Diese Frage soll in einem eigenen Wertstoffgesetz festgelegt werden, das Meierhofer für das kommende Jahr ankündigte.

Der Kampf um jede nur erdenkliche Tonne Müll ist also vorprogrammiert, da das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz an diesem Punkt schwammig formuliert ist: Demnach könnten gewerbliche Sammlungen eingeschränkt oder verboten werden, wenn sie die „Gebührenstabilität“ gefährden oder die Vergabe von Entsorgungsleistungen im Ausschreibungswettbewerb erschweren oder unterlaufen würden. Der Grundsatz laute zukünftig: Wenn die Kommune die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern.

Die kommunalen Gebietskörperschaften hatten schon im Vorfeld der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die negativen Konsequenzen einer erweiterten Wertstofferfassung für die Höhe der Müllgebühren hingewiesen.

Die Logik der Müllgebühren-Kalkulation giert nach mehr Müll in der Restmülltonne, um die überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen der auszulasten. Wo das hinführt, kann man in den kommunalpolitischen Niederungen der rheinischen Tiefebene besichtigen mit teuren und zu großen MVAs in Bonn, Leverkusen und Köln. Aber wer redet heute noch über die Schmierenkomödie, die der Journalist Werner Rügemer so treffend als „Colonia Corrupta“ entlarvt hat? Die Zeche zahlen die Privathaushalte im Rheinland mit überhöhten Müllgebühren. Ökologische Faktoren wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Energiegewinnung oder die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien sucht man in der Restmüll-Kalkulation der Stadtkämmerer vergeblich. Die Betriebskosten orientieren sich an der Tonnage.

Je mehr Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto geringer sind die Müllgebühren pro Tonne. Wird eine Müllverbrennungsanlage nicht ausgelastet, fallen „Leerkosten“ an, die zu einem Anstieg der Müllgebühren führen. „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler, auch wenn sie meist ‚ökologisch‘ begründet wurde“, kritisiert Ernst von Weizsäcker, Ko-Präsident des Internationalen Ressourcenpanels, gegenüber dem Debattenmagazin The European.

Wenn also das Ziel der Gebührenstabilität von den Kommunalpolitikern ins Feld geführt wird, könnte sehr schnell der hehre Grundsatz der Nachhaltigkeit auf der Strecke bleiben und dem Grundgedanken der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuwiderlaufen.

Der Gesetzgeber sollte daher ähnlich vorgehen wie in der Telekommunikation. Klare Regeln für die Kreislaufwirtschaft formulieren und über die Bundesnetzagentur als neutrale Stelle überwachen lassen.