Politik/Verkehr/Kommunen
Von Gunnar Sohn veröffentlicht am 03/09/2009 - Keine Kommentare

Prag/Zürich/München - Die NZZ hat ein Stück aus dem Knöllchen-Tollhaus recherchiert. Die Slowakei schütze mit recht fragwürdigen Gesetzen ihre Bevölkerung vor sich selbe - sogar zum Erstaunen der Gesetzgeber. So wurde eine Frau in der slowakischen Hauptstadt Bratislava nach einer viertelstündigen Abwesenheit an ihrem ordentlich geparkten Auto von einer Polizeistreife empfangen. „Es war ein heißer Tag, und um ihr Wägelchen nicht in eine Sauna zu verwandeln, hatte die Dame das Fenster einen Spaltbreit offen gelassen. Genau daran stießen sich die Ordnungshüter", so die NZZ. Der Fahrer sei nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, sein Fahrzeug und damit transportierte Gegenstände gegen Entwendung zu sichern, sobald er sich so weit vom Fahrzeug entfernt, dass er es aus dem Blickfeld verliert. Zur Sicherung seien die von den Herstellern eingebauten Mittel zu benutzen. Für die wachende Obrigkeit war der Fall klar: Die „leichtsinnige" Autofahrerin müsse mit 60 Euro Bußgeld bestraft werden.
Die Automobilistin habe sich fahrlässig verhalten und der Kriminalität Tor und Tür geöffnet, zwar nur einen Spaltbreit, aber Gesetz sei halt Gesetz. Mit der Entwendung des Autos wäre ja wiederum der Steuerzahler belastet worden für den polizeilichen Fahndungsaufwand. Einige Politiker der Slowakei reagierten überrascht, dass es eine solche Regelung überhaupt gebe. In Internetforen ist nun eine Debatte entbrannt, welche weiteren Möglichkeiten der Kujonierung der Staat sich einfallen lassen könne. Wenn jemand zu Hause ein Fenster oder eine Tür offen lasse, eine Biene hereinfliege und ihn steche, der Betreffende dann eine allergische Reaktion zeige, die Ambulanz kommen lassen müsse und Gesundheitswesen belaste, sollte eine drakonische Bußgeldandrohung für Abschreckung sorgen.
Einfallsreich sind auch die Bußgeldjäger in Deutschland. So sind im neu eröffneten Richard-Strauss-Tunnel in München sechs Blitzanlagen installiert, deren Tätigkeit für den Autofahrer nicht sofort ersichtlich ist, da sie unauffällig mit Infrarot-Licht Tempoüberschreitungen messen. Es handelt sich um den Typus der „Geisterblitzer". „Fährt der Autofahrer schneller als die erlaubten 50 oder 60 Stundenkilometer drohen Bußgelder, Punkte und schlimmstenfalls auch der Führerscheinverlust. Eine Vorwarnung für die Blitzer gibt es übrigens nicht. Ein Grund mehr hier nicht die Sicherheit, sondern die Finanznot als Ursache zu vermuten", urteilt der Verein „Mobil in Deutschland", der mit einer Musterklage gegen die dreiste Bußgeld-Abzocke vorgeht. Der Verein schätzt, dass es bis Ende des Jahres 2009 50.000 Bußgeldbescheide geben wird, 2,5 Millionen Euro an Bußgeldern eingenommen werden dürften und rund Fahrzeughalter Ihre Fahrerlaubnis verlieren oder ein Fahrverbot bekommen.
Deutschlandweit sollen es jährlich rund eine Milliarde Euro sein, die in die Kasse der Staatshaushalte über Bußgelder fließen und die in der Regel in kommunalen Haushalten im voraus eingeplant werden als feste Einnahmegröße. In der kommunalen Finanzverfassung zählen allerdings Bußgelder nicht zu den Finanzierungsinstrumenten der Kommunen. Die Knöllchenjagd ist also ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit". Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach Auffassung nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun", resümiert Mirbach.
Bei Klagen vor Verwaltungsgerichten wäre es interessant zu sehen, ob die Haushaltspläne der Kommunen überhaupt noch rechtskonform sind.
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